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AGB

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der Seehotel Wiesler GmbH zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Seehotel Wiesler für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Bewerbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Seehotel Wiesler GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 II. Vertragsabschluss; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Seehotel Wiesler zustande. Der Seehotel Wiesler GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Alle Ansprüche gegen die Seehotel Wiesler GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Seehotel Wiesler GmbH beruhen.

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Seehotel Wiesler zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die  Seehotel Wiesler GmbH beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der Seehotel Wiesler GmbH verauslagt wird.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  3. Die Seehotel Wiesler GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Seehotel Wiesler zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
  6. Die Seehotel Wiesler GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Seehotel Wiesler GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Die Seehotel Wiesler GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.

 IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von der Seehotel Wiesler GmbH

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Seehotel Wiesler GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Seehotel Wiesler GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung oder Schadensersatzansprüche der Seehotel Wiesler GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Seehotel Wiesler GmbH in Textform ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die Seehotel Wiesler GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Seehotel Wiesler GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Seehotel Wiesler GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Seehotel Wiesler GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 V. Rücktritt von der Seehotel Wiesler GmbH, nicht genehmigter Veranstaltungen

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Seehotel Wiesler GmbH bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Seehotel Wiesler GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Seehotel Wiesler GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Ferner ist die Seehotel Wiesler GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    - höhere Gewalt oder andere von der Seehotel Wiesler GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    - Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
    - Die Seehotel Wiesler GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Seehotel Wiesler GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Seehotel Wiesler GmbH zuzurechnen ist;
    - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    - ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
    - eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte
    - Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Seehotel Wiesler GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
  3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann die Seehotel Wiesler GmbH unterbinden bzw. abbrechen.
  4. Der berechtigte Rücktritt der Seehotel Wiesler GmbH oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch der Seehotel Wiesler GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die Seehotel Wiesler GmbH den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.

 VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.30 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat die Seehotel Wiesler GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Seehotel Wiesler GmbH herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Seehotel Wiesler GmbHspätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Seehotel Wiesler GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die Seehotel Wiesler GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 VII. Haftung der Seehotel Wiesler GmbH

  1. Die Seehotel Wiesler GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Seehotel Wiesler GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Seehotel Wiesler GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Seehotel Wiesler GmbH beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Seehotel Wiesler GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der Seehotel Wiesler GmbH auftreten, wird die Seehotel Wiesler GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Seehotel Wiesler GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht ihrer Kinder, bei der Benutzung der Schwimmbäder der Seehotel Wiesler GmbH.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Seehotel Wiesler GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit der Seehotel Wiesler GmbH zu treffen.
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Seehotel Wiesler GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung der Seehotel Wiesler GmbH gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
  4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Seehotel Wiesler GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Seehotel Wiesler GmbH nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind der Seehotel Wiesler GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  5. Weckaufträge werden von der Seehotel Wiesler GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Seehotel Wiesler GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung der Seehotel Wiesler GmbH gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr die Seehotel Wiesler GmbH.
  3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand Titisee-Neustadt. Die Seehotel Wiesler GmbH kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Streitbeilegung der Europäischen Kommission
Die Seehotel Wiesler GmbH verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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